Statuten

I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1

Unter dem Namen Bözer Reb- und Weinfreunde bildet sich ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Bözen, mit dem Zweck, an der Förderung des Weinbaus und der Eigenständigkeit des Bözer Weingutes zu wirken.

Art. 2

Dieser Zweck soll erreicht werden durch:

  1. Veranstaltungen von Kursen und Vorträgen

  2. Rebbergbegehungen und Exkursionen

  3. Jährliche Degustation und Beurteilung des Weingutes

II. Mitgliedschaft

Art. 3

  1. Mitglied kann jeder Rebbesitzer, Freund des Weinbaues oder Freund der Bözer Weine sein

  2. Ehrenmitgliedschaft

Personen, die dem Verein hervorragende Dienste geleistet haben, können auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Art. 4

Die Gesuche um Aufnahme als Mitglied sind an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Abgewiesenen Bewerbern steht der Rekurs an die Generalversammlung zu.

Art. 5.

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

  1. Todesfall

  2. Freiwilligen Austritt

  3. Ausschluss durch die Generalversammlung

  4. Zweimaliges Versäumnis, Einzahlung des Jahresbeitrages

Art. 6

Der freiwillige Austritt kann auf Ende eines Kalenderjahres verlangt werden, der Austritt ist bis zum 1. Dezember dem Präsidenten schriftlich einzureichen.

Art. 7

Das ausscheidende Mitglied verliert jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

 

III. Finanzielles

Art. 8

Die erforderlichen Geldmittel werden beschafft:

  1. Jahresbeiträge         Rebbesitzer und Freunde des Weinbaues und des Weines

Je Person                      Fr.        50.--          Ehrenmitglieder gratis
Firmenbeiträge mind.      Fr.        50.--
Gemeindebeiträge          Fr.      100.--

 

  1. Freiwillige Beiträge

Art. 9

Die Vereinsrechnung ist auf Jahresende abzuschliessen.

IV. Organisation

Art. 10

Die Organe des Vereines sind:

  1. Die Generalversammlung

  2. Der Vorstand, aus wenigstens 5 Mitgliedern bestehend

  3. Rechnungsrevisoren

Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre und endet im Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung. Der Vorstand und die Rechnungsrevisoren arbeiten ehrenamtlich.

Der Vorstand konstituiert sich im Übrigen selbst.

Art. 11

Der Verein versammelt sich jährlich zur Generalversammlung, zusätzlich wenn der Vorstand es für nötig erachtet, oder ¼ der Mitglieder es schriftlich verlangen.

Art. 12

Die Befugnisse der Generalversammlung sind:

  1. Entgegennahme des Protokolls, des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und Revisorenberichtes

  2. Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und Rechnungsrevisoren

  3. Ernennung von Ehrenmitgliedern

  4. Festsetzung einer Kompetenzsumme für den Vorstand

  5. Geldbeschaffung

  6. Abändern der Statuten

  7. Auflösung des Vereins.

Art. 13

Der Vorstand hat folgende Befugnisse:

  1. Einberufung der Generalversammlung

  2. Erstattung der Jahresrechnung und des Jahresberichtes an der Generalversammlung

  3. Er vertritt der Verein nach aussen

  4. Vollzug der Statuten, Reglemente und Beschlüsse

Art. 14

Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führt der Präsident kollektiv mit dem Aktuar. Bei Verhinderung der Vizepräsident bzw. Kassier.

V. Schlussbestimmungen

Art. 15

Bei den Beschlüssen und Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder, bei Stimmgleichheit hat der Präsident Stichentscheid.

Art. 16

Beschlüsse betreffend Statutenänderungen, Auflösungen und Liquidation des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit 2/3 der anwesenden Mitglieder. Ein diesbezüglicher Antrag ist vom Vorstand oder ¼ sämtlicher Mitgliedern zu stellen und vier Wochen vor der Versammlung sämtlichen Mitgliedern schriftlich mitzuteilen.

Art. 17

Bei der Auflösung des Vereins soll ein allfälliger Überschuss dem Gemeinderat zur Verwaltung und späteren Verwendung für gleiche Zwecke übergeben werden.

Art. 18

Diese Statuen sind per Gründungsversammlung vom 18. Januar 1991 in Kraft getreten und an der GV am 18. Januar 2008 revidiert worden.

 

Bözer Reb- und Weinfreunde

 

Der Präsident                                         Der Aktuar

Kurt Marti                                              Marc Keller

 

Bözen im Januar 2008